Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
02. Abschluss des Reisevertrages
03. Preise und Zahlungsbedingungen
04. Annullierung / Änderung der Reise
05. Beanstandungen / Ersatzansprüche
06. Abbruch, Nichtdurchführung, Programmänderung
07. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch den Kunden
08. Pass, Visa, Impfungen
09. Haftung
10. Flüge
11. Sportmöglichkeiten
12. Datenschutz
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14. Versicherung
15. Copyright

1. Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit Faltin Travel AG, mit Sitz in Regensdorf (nachfolgend „Faltin-Travel“ genannt“) interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer/innen und Regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und uns als Reiseveranstalter. Die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Faltin-Travel. Mit der Buchung erklären Sie sich mit den vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen einverstanden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Reise- und Vertragsbedingungen werden auch auf faltintravel.com veröffentlicht. Abweichungen von diesen Reise- und Vertragsbedingungengelten gelten nur, soweit Faltin-Travel ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Faltin-Travel kommt mit der Entgegennahme Ihrer persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Buchung zustande. Bei schriftlichen Buchungen, per Fax, E-Mail, SMS oder über unsere Webseite, erhalten Sie eine schriftliche Annahme Ihrer Anmeldung. Sowohl bei telefonischer oder persönlicher wie aber auch bei schriftlicher Buchung bestätigt Ihnen Faltin-Travel Ihre Buchung durch schriftliche Zusammenstellung des gebuchten Reisearrangement (nachfolgend „Buchungsbestätigung“ genannt).
Faltin-Travel handelt in allen anderen Fällen lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (siehe 2.2). Sollten Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.

2.2 Vermitteln Ihnen Drittanbieter oder andere Reiseveranstalter einzelne Reisenebenleistungen (z.B. Hotel, Eintrittskarten etc.) oder Reisearrangements, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Vermittelt Faltin-Travel Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen, so gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Airline. Faltin-Travel ist in all diesen Fällen nicht Vertragspartei, Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Allfällige Verweise hiernach dienen einzig der Information der Reiseteilnehmer/innen. Der Vertrag zwischen dem Kunden einerseits und Faltin-Travel (als Vermittler) und der Airline andererseits kommt erst mit der Ticketausstellung zustande. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Kunden.

2.3 Bei der Buchung sind Sie verpflichtet, Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten/ Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, so kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Airline, verweigert werden oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht erstattet.

2.4 Bitte beachten Sie, dass das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort in Ihrer Verantwortung liegt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Buchungsstelle ausserhalb unseres Programms die Anreise organisiert.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die von Faltin-Travel in Prospekten oder auf der Homepage angegebenen Preise gelten als unverbindliche Preisempfehlung. Faltin-Travel behält sich die jederzeitige Anpassung der veröffentlichten Preise vor. Für den Kunden gelten die im Zeitpunkt der Buchung gültigen und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Wenn nicht explizit anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken mit Unterkunft in Doppelzimmern bei Zweierbelegung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
Faltin-Travel gibt Ihnen nach Ihrer Anmeldung (entweder telefonisch oder persönlich oder über die schriftliche Buchung) den Preis Ihrer Reise (nachfolgend „Reisepreis“ genannt) in der Buchungsbestätigung bekannt. Zahlen Sie mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen angemessenen Zuschlag erheben. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung).

3.2 Zahlungsbedingungen

3.2.1 Anzahlung

Bei Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Reisepreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, bei Buchungen von «Nur Eintrittskarten» oder Linienflugtickets oder Pauschalreisen (Arrangements), die Eintrittskarten oder Flugtickets beinhalten, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.

3.2.2 Restzahlung

Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reisedokumente werden nach Zahlungseingang über den kompletten Rechnungsbetrag ca. 14 Tage vor Reiseantritt zugestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

3.3 Preisänderungen

3.3.1 Für die nachfolgend aufgeführten Fälle behalten wir uns vor, den in der Buchungsbestätigung angegebenen Reisepreis zu erhöhen, im Falle von:

Plausibel erklärbaren Druckfehlern ; Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen ; neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Flughafentaxen) ; Wechselkursänderungen ; staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ; ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels.

3.3.2 Falls Faltin-Travel den angegebenen Reisepreis aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sollte dies der Fall sein, so wird Ihnen Faltin-Travel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4. Annullierung / Änderung der Reise

4.1 Eine Annullierung/Änderung einer bereits gebuchten Reise muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG werden von Faltin-Travel beachtet und eingehalten. Raten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land resp. Region ab, so können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. Es werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land resp. Region abgeraten, so gelten die nachfolgenden Bedingungen:

4.2 Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.3) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person, jedoch maximal Fr. 200.– pro Auftrag. Bei einer Annullierung kann Ihre Buchungsstelle zusätzliche Bearbeitungsspesen verlangen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.3.

4.3 Kosten einer Annullierung/Änderung

4.3.1 Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Reisepreises erheben.

Pauschalreisen
Ab Buchung:
60 – 45 Tage vor Abreise 30%
44 – 31 Tage vor Abreise 60%
30 – 1 Tage vor Abreise 90%
Am Abreisetag 100%

Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
100% ab Buchung

Arrangements inklusive Tickets für Sportveranstaltungen oder Kulturveranstaltungen oder Flugtickets oder Tischreservierungen für das Münchner Oktoberfest
90% ab Buchung
Am Abreisetag 100%

Gruppenreisen/Incentive-Reisen/Firmenevents
Ab Buchung bis 90 Tage vor Abreise 70%
89 – 30 Tage vor Abreise 80%
29 – 1 Tage vor Abreise 90%
Am Abreisetag 100%

4.3.2 Eintrittskarten

Faltin-Travel tritt beim Kauf von Eintrittskarten, die nicht Bestandteil einer Reise sind, lediglich als Vermittler auf. Sie schuldet nur die Vermittlung der Eintrittskarte. Für die Durchführung der Veranstaltung bzw. die Einlassregelungen am Veranstaltungsort ist sie nicht verantwortlich. Für deren Einhaltung ist der Kunde selbst verantwortlich. Umtausch oder Stornierung von Eintrittskarten sind nach Buchung nicht möglich.

Faltin-Travel kann lediglich Versuchen die Eintrittskarten (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30%) weiter zu verkaufen. Bei Terminverlegungen von Veranstaltungen bleiben alle Vereinbarungen gültig, der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über allfällige Terminverlegungen zu informieren. In der Regel erfolgt die Lieferung zwei Wochen vor der Veranstaltung. In Ausnahmefällen können Eintrittskarten aufgrund besonderer Vorschriften der Veranstalter erst am Tage der Veranstaltung ausgehändigt werden.

Das Angebot von Faltin Travel basiert grundsätzlich auf einer vom Veranstalter prognostizierten Stadionauslastung von 100%. Sollte die Stadionauslastung seitens des Veranstalters auf unter 75% reduziert werden, behält sich Faltin Travel das Recht vor, Tickets in alternativen Ticketkategorien mit entsprechender Rückerstattung zu liefern. Sollte der Kunde die Lieferung alternativer Ticketkategorien nicht akzeptieren, besteht für ihn die Möglichkeit der Stornierung mit vollständiger Rückerstattung. Sollte die Auslastung des Stadions durch den Veranstalter auf unter 75% reduziert werden, behält sich Faltin Travel das Recht vor, die Bestellung gegen volle Rückerstattung zu stornieren.

Kommt der Veranstalter/Lieferant seiner Leistungspflicht (Ticketlieferung) nicht nach, so gewährleistet die Faltin Travel AG die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises.

4.3.2 Umbuchungen

Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In einem solchen Fall, können Umbuchungen bei unseren Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden.
Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch max. Fr. 200.– pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für den Rückflug zu belasten. Rückerstattung der Tarifdifferenzen sowie Destinationswechsel sind nicht möglich.

4.4 Ersatzperson

Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Faltin-Travel zuvor anzuzeigen hat. Faltin-Travel behält sich das Recht vor, diese Person abzulehnen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften solidarisch für die Zahlung des Reisepreises und sämtlichen durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

5. Beanstandungen / Ersatzansprüche

5.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Faltin-Travel-Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

5.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich, spätestens aber innert 24 Stunden, Faltin-Travel direkt, der Faltin-Travel-Vertretung vor Ort oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und sorgt in den meisten Fällen für Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung vor Ort oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

5.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern der Leistungsträger Ihnen nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Faltin-Travel gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Vertretung oder vom Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die Bestätigung stellt in keinem Fall eine Anerkennung irgendwelcher Rechtsansprüche dar.

5.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Faltin-Travel ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder dem Faltin-Travel-Hauptsitz in Regensdorf einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

6.Abbruch, Nichtdurchführung, Programmänderung

6.1 Die von uns angebotenen Reisen können auf einer Mindestbeteiligung basieren, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist Faltin-Travel berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. Faltin-Travel bemüht sich in jedem Fall, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Die bereits geleisteten Zahlungen werden Ihnen zurückerstattet, wenn dies nicht möglich ist oder Sie auf das Ersatzprogramm verzichten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6.2 Faltin-Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist Faltin-Travel auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt, verspätete Eröffnungen von Hotels, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Faltin-Travel ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

6.3 Muss Faltin-Travel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Faltin-Travel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.3 oder 6.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 6.3 weiterbelasten.

6.5 Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft wird Ihnen baldmöglichst mitgeteilt.

7. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch den Kunden

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Faltin-Travel wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.

8. Pass, Visa, Impfungen

8.1 Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren bereits vorhandenen und Ihnen ausgehändigten Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch unterstützt Sie Ihr Reisebüro gerne bei der Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten (Aufwand Ihrer Buchungsstelle sowie angefallene Gebühren bei den entsprechenden Stellen) werden Ihnen von Ihrer Buchungsstelle weiterverrechnet.

8.2 Faltin-Travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

9. Haftung

9.1 Im Allgemeinen

Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.) Wir weisen darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können. Unsere Haftung ist, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

9.2 Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

9.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Faltin-Travel nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). Eine weitergehende Haftung von Faltin-Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.2.2 Haftungsausschlüsse

Faltin-Travel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es Faltin-Travel nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Faltin-Travel übernimmt keine Haftung, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

9.3 Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge

Bei der Buchung von lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen etc. durch Faltin-Travel, tritt Faltin Travel lediglich als Vermittler auf. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen der lokalen Veranstalter.

Ausserhalb des von Faltin-Travel angebotenen Reiseprogramm/Reisearrangement können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Faltin Travel hält hiermit ausdrücklich fest, dass sie solche Veranstaltungen auf ihr eigenes Risiko buchen. Faltin-Travel lehnt hierfür jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich Faltin-Travel oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnet.

9.4 Unfälle und Erkrankungen, Schwangerschaft

Faltin-Travel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Faltin-Travel oder einem von Faltin-Travel beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, vor der Buchung den Veranstalter zu informieren und sich über die Transportbedingungen der Airlines und Reedereien zu erkundigen. Faltin-Travel kann Ihnen dabei behilflich sein. Wird Ihnen der Transport/die Einschiffung infolge Schwangerschaft verweigert, wird jegliche Haftung abgelehnt. In der Regel akzeptieren Reedereien Schwangere ab der 25. Woche nicht mehr.

9.5 Sicherstellung der Kundengelder

Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beiträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch

Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire, ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch

9.6 Zu Ihrer Sicherheit

Um Diskriminierung (z.B. aufgrund des Geschlechts od. sex. Orientierung) oder gar strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden, sollten Sie sich über die lokalen Sitten und Gesetze informieren. Faltin-Travel übernimmt keine Haftung bei Verstössen.

Das EDA veröffentlich regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen (aber keine Empfehlung gemäss Ziffer 4.1. oben vom EDA vorliegt). Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.

9.7 Verjährung

Forderungen gegenüber Faltin-Travel verjähren innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere resp. zwingende längere Verjährungsfristen aufgrund des anwendbaren nationalen und internationalen Rechts.

10. Flüge

10.1 Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie unsere Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Ausschreibungen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Reedereien geben die gebuchten Flugvarianten oft erst zum Zeitpunkt der Zustellung der Reisedokumente bekannt. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisenden ausgestellt werden, haftet Faltin-Travel nicht für die Mindestumsteigezeit.

10.2 Reisegepäck und Sportgeräte

Ihr Reisegepäck ist bei Flügen in der Economyclass auf 20 kg beschränkt. Für die USA und Kanada gelten spezielle Gepäckbestimmungen. Diese sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Grundsätzlich ist 1 Gepäckstück von 23 kg zugelassen. Bei den meisten Airlines ist das 2. Gepäckstück kostenpflichtig. Verbindliche Informationen dazu sind auf dem elektronischen Flugticket ersichtlich. Das Handgepäck ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5–10 kg mit einem Höchstmass von 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Bitte beachten Sie auch die lokalen Bestimmungen des Flughafens betreffend Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert.

10.3 Elektronisches Flugticket/E-Ticket

Das elektronische Flugticket bietet ein sorgloses Reisen. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets (E-Ticket). Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt Faltin-Travel ausschliesslich E-Tickets aus.

10.4 Tiere

Tiere werden bei Sonderflügen in der Kabine grundsätzlich nicht akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. ist der Reisende Verantwortung. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.

10.5 Gruppentarife

Unsere Reisen für Gruppen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Gruppenteilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt gegeben wird. Die Mindestbeteiligung beträgt je nach Reise fünf oder mehr Personen.

10.6 Verspätungen

Faltin-Travel kann auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Unfällen, Staus, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Verspätungen bei Ihrer Reiseplanung.

11. Sportmöglichkeiten

In vielen unserer Hotels werden diverse Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Faltin Travel hat auf solche Drittpersonen verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Ausschreibungen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

12. Datenschutz

12.1 Sammlung von Informationen

Für Faltin-Travel ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von sehr grosser Wichtigkeit. Faltin-Travel hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Fluggesellschaft, Hotel, Reiseroute/Destination, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden.

12.2 Weitergabe an Dritte

Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Faltin-Travel oder andere Unternehmen der Faltin-Travel-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten dürfen innerhalb der Faltin-Travel-Gruppe sowie an Kooperationspartner (bei bestehender Mitgliedschaft) weitergegeben und von diesen Unternehmen im selben Ausmass genutzt werden, wie sie Faltin-Travel nutzen kann. Sie werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird oder zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von Faltin-Travel oder anderer Unternehmen der Faltin-Travel-Gruppe notwendig ist. Zudem ist Faltin-Travel berechtigt, Ihre Adressdaten an Dritte weiterzugeben, damit diese damit ihre eigenen Adressdaten oder die Adressdaten weiterer Dritter aktualisieren können. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Adressdaten zum Zweck der Aktualisierung ablehnen, wenden Sie sich dazu bitte an den Kundendienst der Faltin-Travel AG in Regensdorf.

12.3 Verwendung der Daten

Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können durch die Faltin-Travel-Gruppe auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen Faltin-Travel Angebote und Informationen zukommen zu lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Faltin-Travel ist berechtigt, Ihre Adressdaten zu aktualisieren bzw. bei Dritten aktualisieren zu lassen. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Kundendienst der Faltin-Travel Reisen AG in Regensdorf.

12.4 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. Faltin-Travel ist Inhaber der Datensammlung und kann die Daten an andere Unternehmen der Faltin-Travel-Gruppe sowie an Dritte weitergeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Faltin-Travel oder andere Unternehmen der Faltin-Travel-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie Faltin-Travel und den anderen Unternehmen der Faltin-Travel-Gruppe auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass Faltin-Travel über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so genannte «besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden, z.B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, welche Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen. Diese besonders schützenswerten Daten werden von Faltin-Travel nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet nicht statt. Mit Ihrer Buchung erklären Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung durch Faltin-Travel.

12.5 Besonderes btr. Flugreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen Faltin-Travel bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer- Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht und stimmen diesen Datenbekanntgaben ausdrücklich zu.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Faltin-Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Faltin-Travel sind an seinem Hauptsitz in Regensdorf anzubringen.

14. Versicherung

14.1 Annullierungskosten-Versicherung/ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz

Bei Buchung wird der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung/Reiserücktritt-Vollschutz bei der ELVIA empfohlen. Die Annullierungskosten-Versicherung/ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz deckt weder Spesen für Annullierungen von Flügen innerhalb von USA und Kanada noch für Eintrittskarten für Veranstaltungen (Siehe 4.3.2). Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei Ihrer Buchungsstelle eine Verzichterklärung unterschreiben.

14.2 Bearbeitungsgebühr

Faltin-Travel möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person, max. Fr. 100.– pro Auftrag, durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.

14.3 Zusätzliche Versicherung

Da die Haftung der Reise- und Transportunternehmer beschränkt ist, empfiehlt Ihnen Faltin-Travel deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Erfahrung zeigt, dass plötzliche Zwischenfälle Reisende schnell vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Sollten Sie während Ihrer Ferien erkranken oder verunfallen, organisiert und bezahlt die Reiseversicherung bzw. Assistance die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz. Die Nothilfe-Zentrale der Reiseversicherung ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da. Sehr zu empfehlen ist auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks entstehen. Die Gemeinsamen Versicherungsbedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen pro Versicherungsart erhalten Sie bei Abschluss einer der oben aufgeführten Versicherungen.

Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.

Faltin-Travel AG, Regensdorf, Dezember 2023.